1761 Russen im Landkreis

Auszug aus "Ostpommersche Heimat" Nr. 12+13+15/1933

(Quackenburg)

In welcher Weise sich die Ortschaft erweitert oder verändert hat, ob sich nennenswerte Merkwürdigkeiten in ihr zugetragen haben, darüber fehlt aus älterer Zeit jede Nachricht. Bekannt ist aber, daß auch Quackenburg zur Zeit des Siebenjährigen Krieges und zwar von 1761 - 1762 unter russischer Verwaltung gestanden hat. Eine Verordnung des russischen Befehlshabers, die von dem derzeitigen Quackenburger Pastor von der Kanzel seiner Kirche verkündet werden mußte, lasse ich ihres geschichtlichen und heimatkundlichen Wertes wegen wörtlich folgen: "Publicatum zu Quackenburg Dom XIII Trin. 1761. Ich Peter, des Russischen Reichs Graf von Romanzoff, Ihro Kaiserlichen Majestät von allen Reußen, bestalter General-Lieutnant von der Armee, Chef des in Pommern seyenden Corps derselben und d es heiligen Alexander Neffsky Ordens Ritter füge in Kraft der mir ertheilten Vollmacht hiermit jedermänniglich, denen dieses obliegt, kund und zu wissen: Da sich ohneracht aller von mir geschehenen Ermahnungen und ertheilten Manifesten gänzlich zuwider dennoch solche Leute gefunden, die den gegenseitigen Trouppen schriftliche Nachrichten ertheilet, selbige überbracht, und von da wiederum Beantwortung anher getragen, solche geheim zu verbergen allerley List und Ränke sich bedient, so bin ich durch ein solch höchst strafbarliches und den Manifesten gänzlich entgegenlaufendes boshaftes Betragen soforciret worden, selbige Uebertreter des Gesetzes, welche nach allen Völkerrechten von Rechts wegen das Leben verwirkt hätten, diese Verbrecher bis zu dem Beschluß ihres Lebens in den ihnen angewiesenen Festungs-Bau zu condemiren. Ich warne demnach alle und jede Einsassen dieses Herzogthums Pommern, wes Standes und Würden sie auch immer seyn mögen, sich an diesem geschehenen Exempel von Cöslin zu spiegeln und sich vor Unglück wohl in acht zu nehmen, weil keine Vergebung dieser Uebertretung stattfinden kann, und hinfüro nach Befinden am Leben bestraft werden wird. Weyl jetzt die Kriegs-Operationes ernstlich den Anfang nehmen, so befehle ich hiermit und kraft dieses, daß sich niemand, es sey wer es auch immer wolle, unterstehen soll, ohne von mir oder meiner Order ertheilten Reise-Paß zwischen unsern Vorposten oder dergleichen verdächtigen Oertern zu passieren, oder an den feindlich gelegenen Grenzen sich betreffen zu lassen, im Fall sie nicht der letzten Bestrafung ihrer Uebertretung von den Vorposten und von den hierzu verordneten Patroulles der leichten Truppen, welche die gemesssendsten Befehle haben, nach Inhalt dieses Manifestes ausgesetzt seyn wollen, die an ihnen den letzten Verdienst ihrer strafbaren Vergehung sogleich auf der Stelle vollziehen sollen. Gegeben Haupt-Quartier (Cöslin) den 30. Juli / 10. August 1761 L. S. Comte Romanzoff