Neue Nachrichten Kunefke-Konefke

18-01-2012 19:01 von Helmut Kunefke (Kommentare: 0)

Benutzer-Management der Domain überarbeitet

Lange Zeit fristete das Benutzermanagement ein "gemischtes" Dasein, einige Links und Formulare funktionierten, andere nicht etc. Nun habe ich versucht, da ein einheitliches Bild und Vorgehen hineinzubringen...

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26-09-2011 21:09 von Helmut Kunefke (Kommentare: 0)

SubWebseite Wobeser-Missow zur Zeit in Arbeit

SubWebseite Wobeser-Missow zur Zeit in Arbeit - es geht voran !

16-07-2011 12:07 von Helmut Kunefke (Kommentare: 0)

Website "Heimat-Genealogie-Stolp.de" wird teilw. integriert

Die in absehbarer Zeit zu schließende Seite: "Heimat-Genealogie-Stolp.de" wird nun hier im wesentlichen integriert

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19-02-2008 14:02 von Helmut Kunefke (Kommentare: 0)

Geburtstage

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Deutschland - Polen nach 1990

Deutschland - Polen nach 1990

Zitat:
"Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Bestätigung der zwischen ihnen bestehenden Grenzen vom 14. November 1990

 

"Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Polen -

 

IN DEM BESTREBEN, ihre gegenseitigen Beziehungen in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht, insbesondere der Charta der Vereinten Nationen, und mit der in Helsinki

unterzeichneten Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa sowie den Dokumenten der Folgekonferenzen zukunftsgewandt zu gestalten, ENTSCHLOSSEN, gemeinsam einen Beitrag zum Aufbau einer europäischen Friedensordnung zu leisten, in der Grenzen nicht mehr trennen und die allen europäischen

Völkern ein vertrauensvolles Zusammenleben und umfassende Zusammenarbeit zum Wohle aller sowie dauerhaften Frieden, Freiheit und Stabilität gewährleistet,

 

IN DER TIEFEN ÜBERZEUGUNG, daß die Vereinigung Deutschlands als Staat mit

endgültigen Grenzen ein bedeutsamer Beitrag zu der Friedensordnung in Europa ist,

UNTER BERÜCKSICHTIGUNG des am 12. September 1990 unterzeichneten Vertrags über

die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland,

 

EINGEDENK dessen, daß seit Ende des Zweiten Weltkriegs 45 Jahre vergangen sind, und im

Bewußtsein, daß das schwere Leid, das dieser Krieg mit sich gebracht hat, insbesondere auch

der von zahlreichen Deutschen und Polen erlittene Verlust ihrer Heimat durch Vertreibung oder

Aussiedlung, eine Mahnung und Herausforderung zur Gestaltung friedlicher Beziehungen

zwischen den beiden Völkern und Staaten darstellt,

 

IN DEM WUNSCH, durch die Entwicklung ihrer Beziehungen feste Grundlagen für ein

freundschaftliches Zusammenleben zu schaffen und die Politik der dauerhaften Verständigung

und Versöhnung zwischen Deutschen und Polen fortzusetzen -

SIND wie folgt ÜBEREINGEKOMMEN:

 

Artikel 1

Die Vertragsparteien bestätigen die zwischen ihnen bestehende Grenze, deren Verlauf sich

nach dem Abkommen vom 6. Juli 1950 zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und

der Republik Polen über die Markierung der festgelegten und bestehenden deutsch-polnischen

Staatsgrenze und den zu seiner Durchführung und Ergänzung geschlossenen Vereinbarungen

(Akt vom 27. Januar 1951 über die Ausführung der Markierung der Staatsgrenze zwischen

Deutschland und Polen; Vertrag vom 22. Mai 1989 zwischen der Deutschen Demokratischen

Republik und der Volksrepublik Polen über die Abgrenzung der Seegebiete in der Oderbucht)

sowie dem Vertrag vom 7. Dezember 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der

Volksrepublik Polen über die Grundlagen der Normalisierung ihrer gegenseitigen Beziehungen

bestimmt.

 

Artikel 2

Die Vertragsparteien erklären, daß die zwischen ihnen bestehende Grenze jetzt und in Zukunft

unverletzlich ist und verpflichten sich gegenseitig zur uneingeschränkten Achtung ihrer

Souveränität und territorialen Integrität.

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen

 

Artikel 3

Die Vertragsparteien erklären, daß sie gegeneinander keinerlei Gebietsansprüche haben und

solche auch in Zukunft nicht erheben werden.

 

Artikel 4

(1) Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation; die Ratifikationsurkunden werden so bald wie

möglich in Bonn ausgetauscht.

(2) Dieser Vertrag tritt am Tage des Austausches der Ratifikationsurkunden in Kraft.

 

ZU URKUND dessen haben die Vertreter der Vertragsparteien diesen Vertrag unterzeichnet

und mit Siegeln versehen.

 

GESCHEHEN zu Warschau am 14. November 1990

in zwei Urschriften, jede in deutscher und polnischer Sprache, wobei jeder Wortlaut

gleichermaßen verbindlich ist.

 

Für die Bundesrepublik Deutschland

Hans-Dietrich Genscher

 

Für die Republik Polen

Krzysztof Skubiszewski"

" Zitatende

Quelle: Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 16. November

1990, Nr. 134, S. 1394

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